Impfungen
Regelimpfungen
Regelimpfungen sind von der Ständigen Impfkommission (StiKo) des Robert-Koch-Instituts empfohlene Impfungen. Diese Impfungen werden in der
Regel von allen Krankenkassen übernommen.
Die Kommission tagt zweimal jährlich und legt bei Bedarf neue Richtlinien fest. Dadurch können sich immer wieder Änderungen im Impfkalender Ihres Kindes ergeben.
Wir sichern Ihnen zu, dass wir stets auf dem Laufenden sind und unsere Patienten und deren Bezugspersonen gemäß den aktuellen Richtlinien beraten und impfen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts:
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/impfen_node.html
Gegen folgende Krankheiten wird standardmäßig geimpft:
als 6-fach-Impfstoff (5-fach Impfstoff):
Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Pertussis (Keuchhusten), HiB (Haemophilus influenzae TypB), Poliomyelitis (Kinderlähmung), [Hepatitis B (infektiöse Leberentzündung)]
als 3-fach bzw. 4-fach-Impfstoff:
Masern, Mumps (Ziegenpeter), Röteln, [Windpocken (Varizellen)]
und als Einzelimpfungen:
Pneumokokken, Meningokokken, Influenza (Virusgrippe), Rotavirus-Erkrankung, FSME (Zecken-Enzephalitis), HPV (Humanes Papillom-Virus), Hepatitis A
Bei der Vorsorge 3 klären wir Sie routinemäßig über die Impfungen auf und geben Ihnen eine Informationsbroschüre zur Hand, in der auch die einzelnen Krankheiten erklärt sind. Falls Sie auch später Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Reiseimpfungen
Es bestehen für jede Region der Welt Reise-Impf-Empfehlungen, die über die deutschen Impfempfehlungen hinausgehen. Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise an. Wir beraten Sie dann gerne zu den aktuellen Reiseimpfempfehlungen und helfen Ihnen weiter! Bitte beachten Sie dabei, dass sich die Immunisierung bzw. empfohlene Impfserie über mehrere Wochen hinziehen kann und nicht von allen Krankenkassen übernommen wird.
Spezielle Impfungen/Riegelungsimpfungen
Das Robert Koch-Institut gibt im Bedarfsfall Handlungsweisungen an die zuständigen Gesundheitsämter, von denen wir zur Impfung angehalten werden, z.B. betreffend möglicher Impfungen nach Kontakt mit besonderen und /oder meldepflichtigen Erkrankungen (z.B. bei Hepatitis A- oder Tuberkulose-Kontakt).